Das Themenfeld inklusive Schule gewinnt seit einigen Jahren sowohl national als auch in Berlin und Brandenburg zunehmend an Bedeutung.
Der Schwerpunkt des Begriffs Integration liegt auf der Eingliederung von Schülern und Schülerinnen mit Behinderungen in das allgemeinbildende Schulsystem. Inklusion erweitert dieses Begriffsverständnis dahingehend, dass inklusive Schulen alle Schüler*innen eines Einzugsgebietes aufnehmen, dass sie fähig sind, sich den Bedürfnislagen ihrer Schüler*innen anzupassen und kontinuierlich bestehende Lernbarrieren abzubauen. Diese Barrieren können ihre Grundlage in einer Behinderung finden, aber auch aufgrund mangelnder sprachlicher Fähigkeiten, des Geschlechtes, der Religion, des sozialen Hintergrundes oder anderer Merkmale auftreten.
Bausteine | L | PP | S | E | KP |
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1. Leitbild/ Schulprogramm | |||||
2. Schulinternes Curriculum | |||||
3. Schulkultur | |||||
4. Schulmanagement | |||||
5. Kooperation | |||||
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6. Personalentwicklung | |||||
7. Inklusive Unterrichtspraktiken | |||||
8. Diagnostik und Leistungsbewertung |
Hier finden Sie Ansichtsexemplare der Bausteine für die einzelnen Befragungsgruppen:
Zu 1: Leitbild/ Schulprogramm
Vielfalt ist an einer inklusiven Schule selbstverständlich und prägt sowohl die Schulkonzepte wie auch die Schul- und Unterrichtskultur. Das Leitbild einer Schule vermittelt, dass es eine Schule für alle Schüler*innen des Einzugsgebietes ist, dass es die vorhandene Vielfalt der Schülerschaft wertschätzt und als eine Bereicherung des Schullebens ansieht.
Zu 2: Schulinternes Curriculum
Schulinterne Curricula werden auf die Vielfalt der Schüler*innen hin geplant:
Zu 3: Schulkultur
Die Kultur an einer inklusiven Schule ist geprägt von der Vielfalt der Schüler*innen. Es herrscht ein Klima des verständnisvollen Umgangs mit Verschiedenheit (z.B. soziokulturelle Hintergründe, Interessen, Begabungen, etc.). Das Zusammenleben und die Gemeinschaftsbildung werden sowohl auf Schulebene wie auch auf Klassenebene bewusst gestaltet mit dem Ziel, Heterogenität – im Sinne des Abbilds der Gesellschaft – als Bereicherung zu erleben.
Zu 4: Schulmanagement
Die Schulleitung trägt zentrale Verantwortung für die Schulentwicklungsprozesse hin zu einer inklusiven Schule. Hierzu gehört u.a., dass sich die Schulleitung zu inklusiven Prinzipien bekennt, im Umgang mit dem Kollegium Partizipation gewährleistet sowie im Entwicklungsprozess eine unterstützende und wegbereitende Funktion übernimmt. Die Schulleitung ist aktiv an der Entwicklung eines inklusiven Schulkonzepts beteiligt.
Zu 5: Kooperation
5a: Interne Kooperation
An einer inklusiven Schule ist die Kooperation zwischen den Lehrkräften, dem Weiteren pädagogischen Personal sowie den Eltern institutionalisiert. Eine gemeinsame Förder- und Maßnahmenplanung und ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch unter den Beteiligten ermöglichen eine koordinierte und wirksame Lernunterstützung der Schüler*innen sowie der Lerngruppen.
5b: Externe Kooperation - Berufsausbildung
Die Kooperation zwischen einer inklusiven Schule und den ausbildenden Betrieben und Einrichtungen ist entscheidend für den erfolgreichen Einstieg der Lernenden in die Berufswelt. Dazu gehört der institutionalisierte regelmäßige Austausch über individuelle Fördermaßnahmen.
Zu 6: Personalentwicklung
Die Schule stellt institutionelle Rahmenbedingungen zur Verfügung, welche die Umsetzung von Inklusionsprozessen erleichtern und unterstützen. So kann das vorhandene Personal u.a. auf verschiedene Unterstützungsangebote zurückgreifen, die die anspruchsvolle Arbeit erleichtern und bei auftretenden Schwierigkeiten Hilfe bieten.
Zu 7: Inklusive Unterrichtspraktiken
Der Unterricht an inklusiven Schulen ist auf die Vielfalt der Lernenden ausgerichtet. Die Lehr- und Lernarrangements sind so gestaltet, dass die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen im Unterricht berücksichtigt werden und dass die Bildungsstandards bzw. die Ziele gemäß individuellem Förderplan von allen Schülern und Schülerinnen erreicht werden können – bei Bedarf in unterschiedlichem Tempo und mit unterschiedlichen Lernschritten. Die Lernbegleitung bildet einen festen Bestandteil des Lehr- und Lernkonzepts. Sie unterstützt die Schüler*innen bei der Erreichung der Lernziele und aktiviert die Mitverantwortung der Lernenden für einen erfolgreichen Lernprozess.
Zu 8: Diagnostik und Leistungsbewertung
An inklusiven Schulen werden die individuellen Lernleistungen der Schüler*innen über eine differenzierte Lernstandsdiagnostik erfasst und für die weitere Planung des individuellen Lehr- und Lernprozesses genutzt. Bei der Beurteilung der Schüler*innen werden einerseits die Erfüllung der vorgegebenen Bildungsstandards (curriculare Bezugsnorm), andererseits der individuelle Lernfortschritt (individuelle Bezugsnorm) berücksichtigt.